Ein Kampf gegen Windmühlen

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Stell dir vor, du beobachtest seit anderthalb Jahrzehnten, wie Tiere leiden. Du meldest es, du dokumentierst es, du erstattest Anzeige, so wie es das zuständige Veterinäramt verlangt. Immer und immer wieder. Und trotzdem ändert sich nichts. Genau das ist im Oberbergischen Kreis geschehen. Ein Fall, der nicht nur von der Gleichgültigkeit eines einzelnen Tierhalters zeugt, sondern auch von einem System, das wegschaut.

Die Schafe, die niemand schützt

Seit über fünfzehn melden wir und weitere Zeug*innen immer wieder tierschutzwidrige Zustände bei einem Nebenerwerbs-Schäfer. Neugeborene Lämmer, die im tiefen Schnee erfrieren. Tiere, die mager und krank auf der Weide stehen – ohne Unterstand, ohne Wasser, ohne Zufütterung. Unter der Wolle lassen sich eingefallene Flanken an trächtig erscheinenden Körpern erkennen. Tiere, die auf drei Beinen humpeln. Tote, unbehandelte Herdentiere. Und das alles nicht einmalig, sondern Dauerzustand. Auch Ziegen gehören zur Herde.

Regelmäßig verschwinden Tiere spurlos. Und als wäre all das nicht schlimm genug, gibt es Hinweise auf illegale Schächtungen.

Die Vorgaben für Wanderschäfer könnten klarer kaum sein: eine kontinuierliche Wasserversorgung muss gewährleistet sein, ebenso die Zufütterung hochtragender Mutterschafe. Witterungsschutz für alle Tiere, insbesondere Lämmer und die Verbringung von Mutterschafen in einen Stall vor der Geburt sind Vorschrift. Sowohl übergeordnete Leitlinien als auch das Merkblatt des zuständigen Veterinäramtes sprechen eine unverkennbare Sprache. Doch im vorliegenden Fall wurden diese Empfehlungen konsequent ignoriert.

Elf Jahre Stillstand

Der ETN dokumentiert den Fall seit 2015. Strafanzeigen wurden erstattet, Beschwerden an verschiedenen Stellen eingereicht (beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, beim Landrat, im Kreistag). Nach einem Vorfall im Jahr 2018, bei dem ein Schaf qualvoll verendete, reagierten wir nicht nur mit einer Strafanzeige gegen den Halter, sondern auch mit einer Beschwerde gegen das zuständige Veterinäramt. Doch die Reaktion der Behörde war erschütternd: Der damalige Leiter des Amtes wies die Vorwürfe immer wieder mit der Bemerkung zurück, man kenne den Schafhalter „schon lange“ und seine Haltung sei „in Ordnung“. Selbst die Leitlinien des eigenen Merkblatts zur Schafhaltung wurden dabei offenbar ignoriert. Andere Ämter hätten bei vergleichbaren Tierschutzverstößen längst ein Tierhalteverbot ausgesprochen. Ein solches Verbot ist der einzige Weg, um das Leid der Tiere endgültig zu beenden.

Wir beauftragten eine Anwältin. Ziel: ein dauerhaftes Tierhalteverbot für den Halter sowie Konsequenzen für das Veterinäramt. Im Januar 2025 ging die Anzeige an die Staatsanwaltschaft, die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf. Mit einem ernüchternden Ergebnis: Beide Verfahren wurden eingestellt.

Bezüglich der Anschuldigungen an das Veterinäramt argumentierte die Staatsanwaltschaft, der Halter sei kontrolliert worden, ohne dass Verstöße feststellbar gewesen seien. Hierbei wurde sich jedoch lediglich auf eine einzelne Anzeige aus dem Jahr 2021 bezogen. Dass der ETN auch drei Jahre danach weiterhin Verstöße gemeldet hatte, fand keine Erwähnung.

Auch das Verfahren gegen den Schäfer selbst wurde fallen gelassen. Die Begründung lautete sinngemäß: Aussage gegen Aussage. Die Schilderungen der Zeug*innen und der Tierschützer*innen stünden denen des Beschuldigten und seiner Entlastungszeug*innen unvereinbar gegenüber, ohne dass einer Seite ein höherer Beweiswert zugesprochen werden könne.

Wo bleibt das Happy End für die Tiere?

Eine Herde, die jahrelang leidet. Zeugen, die erschöpft aufgeben, weil die seelische Belastung zu groß wird. Ein System, das zwar Kontrollen vornimmt, aber nicht zu Konsequenzen fähig ist. Wir haben alles, was in unserer Macht stand getan und sind sprachlos im Anbetracht der Situation. Der Schäfer hat 2024 die Haltung von Schafen aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben. Trotzdem ist es diesem Menschen jederzeit möglich, sich erneut Tiere anzuschaffen. Wenn elf Jahre Dokumentation von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz nicht für das Verhängen eines Tierhalteverbots ausreichen, was dann? Was muss passieren, damit Konsequenzen folgen?

Der jetzt ehemalige Schäfer möchte sich nicht öffentlich zu den Anschuldigen äußern. Das Veterinäramt in Oberberg sagt zu dem Fall folgendes:

„Unserer Kenntnis nach, hält die von Ihnen benannte Person seit mehreren Jahren keine Schafe mehr. Als aktiver Schafhalter betrieb die von Ihnen benannte Person eine sogenannte extensive Portionsweide- bzw. Hütehaltung.
Dabei werden die Schafe nicht standorttreu auf begrenzten Weiden (Koppeln) gehalten, sondern in sehr kurzen Abständen, oft täglich, auf neue Flächen getrieben.

Zu dessen aktiver Zeit als Schafhalter, haben mehrere Tierärzte des Kreisveterinäramtes zahlreiche Kontrollen in seiner Tierhaltung durchgeführt. Anlass für die Kontrollen waren sowohl Beschwerde- als auch Routinekontrollen. Dabei machten die Kontrollen aufgrund von Beschwerden einen kleinen Teil der durchgeführten Überprüfungen aus.

Die Betriebsbesuche bei dem genannten Schafhalter erfolgten auf unterschiedlichen Weiden bzw. Stallungen und waren immer unangekündigt. Bei den Kontrollen wurden neben dem Ernährungs-, Pflege-, und Gesundheitszustand der Schafe die Haltungsbedingungen, die Versorgung, die Kennzeichnung der Schafe, die Buchführung in tierseuchen – und arzneimittelrechtlicher Hinsicht und die Futtermittelqualität kontrolliert.

Mit diesen Daten und Erhebungen durch Kontrollen vor Ort können Tierärzte des Kreisveterinäramtes die Tierhaltung fachlich fundiert und differenziert beurteilen.

Die bei den Kontrollen festgestellten Mängel wurden zeitnah durch den Schafhalter abgestellt, wie durch umgehende zeitnahe Nachkontrollen seitens des Kreisveterinäramtes festgestellt wurde.

Die Beurteilung einer Schaf- und Ziegenhaltung ist nur mit speziellem Fachverstand und Untersuchung der Schafe möglich und erfolgt idealerweise durch Tierärzte.

Die korrekte Vorgehensweise des Kreisveterinäramtes wurde im vorliegenden Fall durch eine fachaufsichtliche Stellungnahme des LAVE bestätigt. Die Prüfung der Fachaufsicht stellte fest, dass ein Fehlverhalten des Veterinäramtes des Oberbergischen Kreises als zuständige Tierschutzbehörde nicht vorlag.

Das Veterinäramt des Oberbergischen Kreises nimmt seine Funktion als Tierschutzbehörde sehr ernst und kümmert sich grundsätzlich um jede Tierschutzbeschwerde. Dabei versteht sich das Veterinäramt nicht nur als Überwachungsbehörde, sondern ist immer auch beratend tätig. Tierhalterinnen und Tierhalter werden bei Bedarf umfassend beraten und können jederzeit Informationen beim Veterinäramt einholen. Ein Austausch mit den Beschwerdeführern findet ebenfalls statt; auch im vorliegenden Fall haben die Mitarbeitenden des Kreisveterinäramtes ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert und ausführliche Gespräche geführt.

Die Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen und den örtlichen Tierheimen ist dem Veterinäramt ein wichtiges Anliegen. Das Engagement und der Einsatz aller Akteure werden von Seiten des Amtes sehr geschätzt und ausdrücklich unterstützt. Durch die gute, konstruktive Zusammenarbeit und das abgestimmte Handeln mit den Tierschutzvereinen und Tierheimen konnten in der Vergangenheit in einer Vielzahl an Tierschutzfällen, im Sinne des Tierschutzes und zum Wohle der Tiere,  oftmals gute Lösungen gefunden werden.

Um diese gute Zusammenarbeit aufrecht zu erhalten, ist das Kreisveterinäramt in ständigem Austausch mit den Tierheimen und Organisationen.“