Mitgliedschaft

Bei unserem Einsatz für Tiere in Not sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen.

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Wichtig: Die Dauer der Mitgliedschaft berechnet sich ab Antragstellung und wird ab diesem Zeitpunkt für ein Jahr erklärt. Sie verlängert sich um ein weiteres Jahr, falls keine Kündigung erfolgt. Eine Mitgliedschaft beim ETN ist ab 18 Jahren möglich. Die Mitgliedschaft ist jederzeit kündbar. 

Ihr Mitgliedsbeitrag
Bitte wählen Sie die Höhe Ihres Mitgliedsbeitrags sowie den Rhytmus in dem der ETN e.V. Ihren Mitgliedsbeitrag abbuchen darf. Bitte beachten Sie, dass der Mindest-Mitgliedsbeitrag € 36,00 / Jahr beträgt und dieser nur jährlich abgebucht werden kann. Höhere Mitgliedsbeiträge können entsprechend halb-, vierteljährlich oder monatlich abgebucht werden.

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SEPA-​Lastschriftmandat
Erteilung eines SEPA-​Lastschriftmandats: Ich ermächtige den Europäischen Tier- und Naturschutz e.V., Zahlungen von meinem Konto mit­tels Lastschrift einzuziehen. Zugle­ich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Europäischen Tier- und Naturschutzverein e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zur Kennzeichnung dieses Lastschriftmandats werden wir bei unseren zukünftigen Einzügen die folgenden Angaben verwenden: Unsere Gläubiger-​Identifikationsnummer: DE88ZZZ00000043587. Ihre Mandatsreferenz wird Ihnen separat mitgeteilt.
Datenschutz
Der Europäische Tier- und Naturschutz e. V. gibt in keinem Fall personenbezogene Daten, Bankverbindungen oder Email-​Adressen an Dritte weiter. Mit der Angabe Ihrer IBAN und BIC stimmen Sie diesem Vorgang zu, sowie einem Einzug Ihrer Spende innerhalb der nächsten fünf Werktage. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

Spendenaufrufe gelten nicht für das Bundesgebiet von Rheinland-Pfalz. 

Spendenquittung

Der ETN e.V. ist von den Finanzbehörden als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Bei Spenden bis zu 300,- Euro gilt der vom Kreditinstitut bestätigte Einzahlungsbeleg als Spendenquittung. Bei kleineren Beträgen stellen wir auf Wunsch gerne eine gesonderte Spendenbescheinigung aus. Persönliche Anfragen bezüglich Spendenbescheinigungen beantworten wir gerne unter der Tel. 0 22 45 /​61 90 – 0.