Einsatz für Tiere in Not – das ist das Lebensmotto des ETN e.V.
Not hat viele Gesichter: das verwahrloste Pferd, irgendwo weggesperrt – verletzte Tiere in Katastrophengebieten – Streuner, die getötet statt gefüttert werden – Tiere, die ihr kurzes Leben in der Massentierhaltung ohne Tageslicht, zusammengepfercht und mit Schmerzen verbringen. Not bedeutet aber auch Artensterben und Verlust von Lebensräumen. Wie dramatisch das ist zeigt das Bienen- und Insektensterben.
Leid der Tiere ist ganz oft auch Leid der Menschen. Tiere geraten in Not, weil Menschen in Not geraten. Durch Krankheit und Tod kann das Pferd nicht mehr versorgt werden, in Kriegsgebieten reicht die Hilfe nicht mal für die Kinder. Die Liste ist lang. Doch es gibt viele Erfolge. Erfolge, die zeigen, wie wichtig Einsatz ist. Einsatz für die Schwachen, für die, die Hilfe brauchen. Pragmatisch. Schnell. Aufklärung ist wichtig. Wer ein exotisches Tier als Haustier hält, weiß oft nicht, was das bedeutet. Und das Bienensterben bedroht uns Menschen existenziell.
Von Hof Huppenhardt aus, unserer Geschäftsstelle im Bergischen Land, koordinieren wir Hilfsprojekte, planen Aktionen und vermitteln Tiere. Regional, national und international. Hier finden unter anderem Pferde, Ponys, Ziegen, Schafe und Hühner ein Zuhause – bis zur erfolgreichen Vermittlung. Hier lernt man die Persönlichkeit und Geschichte von Tieren kennen, die bisher von der Gesellschaft als Nutztier klassifiziert wurden - mit großem Lerneffekt für Groß und Klein.
Drei Dinge sind uns wichtig:
Schnell und effizient helfen.
Nachhaltig arbeiten.
Viel Tier- und Naturschutz, wenig Verwaltung.
Dazu brauchen wir Menschen, die uns unterstützen. Mit Spenden, Tierpatenschaften oder einer Mitgliedschaft.
Wir freuen uns, wenn Sie uns in Zukunft helfen, diese Welt ein bisschen besser zu machen.
Leitbild des Europäischen Tier- und Naturschutz e.v (ETN e.V)
Der ETN engagiert sich national und international im Bereich des Tier- und Naturschutzes mit Schwerpunkten in Deutschland und Europa. Partnervereine unterstützen dabei die Arbeit des Vereins mit konkreter Hilfe vor Ort.
Für den ETN stehen bei seiner Arbeit 6 wesentliche Leitsätze im Vordergrund:
- Einsatz für Tiere in Not – egal ob Haustier, Straßentier oder Wildtier
- Schnell und effizient helfen
- Nachhaltig arbeiten
- Ursachen bekämpfen
- Kostenbewusstes Verhalten: viel Tier- und Naturschutz, wenig Verwaltungskosten
- Transparenz in allen Strukturen und im gesamten Handeln
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- Einsatz für Tiere in Not – egal ob Haustier, Straßentier oder Wildtier
Da wo Tiere in Not sind, engagiert sich der ETN.
Ob es unterversorgte Haustiere armer Menschen sind, Tiere in Katastrophengebieten, Straßentiere vor allem in südlichen Ländern oder Tiere, die auf den Hof Huppenhardt kommen, wir helfen. Aber auch für Wildtiere, deren Lebensbedingen durch Naturschutz verbessert werden müssen, setzen wir uns ein.
- Schnell und effizient helfen
Hilfe muss meist schnell erfolgen. Das ist Ziel des ETN. Oft bedienen wir uns dabei Partnervereinen, die vor Ort sind und dort gezielt und sofort reagieren können. Das Geld fließt dabei komplett an die Hilfsbedürftigen, die Partnervereine profitieren selber nicht finanziell von den ETN Geldern. Die Zusammenarbeit mit den Partnervereinen beschleunigt die Aktionen, verhindert Fehleinschätzungen der Lage vor Ort, reduziert Verwaltungskosten wie Reisekosten u.ä. und erhöht die Effizienz deutlich.
Projekte werden vom Vorstand gemeinsam mit der Geschäftsstelle zügig beschlossen und vorangetrieben. Für Notfallhilfen sind Entscheidungsfristen von max. 48 Stunden unser Ziel.
Projektcontrolling hilft uns, unsere Projektarbeit kontinuierlich zu optimieren. Während des Projektes kann so bei Fehlentwicklungen gegengesteuert werden. Ergebniscontrolling hilft, andere künftige Projekte von Anfang an unter optimierten Rahmenbedingungen starten zu lassen – Aus Fehlern lernen und diese umgehend beheben – eine wesentliche Vorgabe bei der Arbeit des Vereins.
- Nachhaltig arbeiten
Ziel des ETN ist, Projekte nachhaltig zu gestalten. Nur bei der Ausrichtung darauf, dass eingesetzte Gelder langfristig bzw. dauerhaft zu Veränderungen führen, wird mit dem Mitteleinsatz die höchste Wirkung erzielt.
Einsätze in Katastrophengebieten bilden oft den Ausgangspunkt für längerfristige Projekte, die die Situation im Krisengebiet über den kurzfristigen Notfall hinaus verbessern. Hilfen für Straßentiere (medizinische Versorgung, Kastrationen) werden so ausgerichtet, dass langfristig Verbesserungen für die jeweilige Population/Region zu erwarten sind.
Naturschutzprojekte werden so angelegt, dass sie eine langfristige Zukunftsperspektive haben.
Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist ein wesentlicher Faktor neben der praktischen und finanziellen Hilfe vor Ort.
Wir sensibilisieren Menschen für die Missstände.
Wir vermitteln Kindern, insbesondere auf Hof Huppenhardt und in weiteren Bildungsangeboten, Wissen über Tier- und Naturschutz.
Wir bieten Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen Wissen durch Schulungen und tatkräftige Mitwirkung in Projekten.
Wir klären über die Leidenswege von Tieren auf und zeigen, wie man es besser machen kann.
Wir kommunizieren bei Auslandsprojekten gemeinsam mit unseren Partnervereinen oder durch vor Ort dauerhaft tätige Mitarbeiterinnen. Wir gehen die Problematik nicht von außen, als Fremde, an, sondern mit Menschen vor Ort.
- Ursachen bekämpfen
Tierleid und Schäden an der Natur haben meist mehrere Hintergründe:
- Unwissenheit
- Finanzielle Vorteile
- Politische Hintergründe und Lobbyismus.
Der ETN will nicht nur konkret helfen, sondern mit Blick auf die Langfristigkeit die Ursachen bekämpfen.
Nachhaltige Verbesserungen bedürfen häufig systemischer Veränderungen. So nehmen wie die Politiker*innen in die Verantwortung. Für eine tierschutzgerechte Gesetzgebung und Vorschriften für effektiven Tier- und Artenschutz. Das Spektrum reicht von der Einbeziehung von Bürgermeister*innen bei Straßentieraktionen im Ausland bis zur Mitwirkung in Gesetzgebungskommissionen in deutschen Landtagen und im Bundestag.
Wir arbeiten mit Hochschulen zusammen, um wissenschaftliche Untermauerungen einzelner Projekte vorzulegen.
Wir beziehen Interessenvertreter*innen wie Kreisbauernschaften und Landwirtschaftskammer, Kommunen und Kreisverwaltungen und andere Verbände ein.
Wir leisten Aufklärungsarbeit. Wir greifen spezielle Themen auf und verfolgen diese von der Aufklärungsarbeit über alle gängigen Medien bis hin zu Gesetzgebungsinitiativen.
- Kostenbewusstes Verhalten: viel Tier- und Naturschutz, wenig Verwaltungskosten
Gelder sollen in die Projekte fließen und nicht in die Verwaltung des Vereins. Das ist unser erklärtes Ziel. Die Verwaltungskosten sollen so gering wie möglich gehalten werden. Ein sinnvolles und effizientes Controlling in allen Bereichen (finanziell und inhaltlich) hilft, Verwaltungskosten zu senken. Dies gilt für die Hofleitung genau so wie für die Geschäftsstelle als auch den Vorstand.
Schulungen aller Mitarbeiterinnen führen zu einer großen Sensibilisierung.
Monatliche Vorstandssitzungen mit der jeweiligen Überprüfung der Sachstände für alle Projekte und laufende Kosten ermöglichen schnelles Gegensteuern, sofern notwendig.
Preisvergleiche und die Suche nach intelligenten und pfiffigen Lösungen sowie der Einsatz von ehrenamtlichem Engagement reduzieren die Kosten zusätzlich. Vorstand und Delegierte arbeiten ehrenamtlich, auf Fahrtkostenerstattung wird per einstimmigen Beschluß der Delegiertenkonferenz ebenfalls verzichtet. Die vielen Ehrenamtlichen auf dem Hof und in Projekten engagieren sich ebenfalls ohne Kostenerstattung.
- Transparenz in allen Strukturen und im gesamten Handeln
2017 hat der ETN sich in seinen Vereinsstrukturen neu aufgestellt. Gremien wurden zum Teil verändert, die Satzung angepasst, verantwortliche Personen entlassen bzw. ausgeschlossen und neue Verantwortliche gewählt. Ziel war ein transparenter Verein, dessen Akteure mit dem höchsten Maß an Offenheit, Ehrlichkeit, Uneigennützigkeit, finanzieller Verantwortung und ohne persönliche Interessen agieren. Diesem Ziel folgt der Verein seitdem uneingeschränkt.
Die Einführung der Bilanzierung schafft Transparenz in den finanztechnischen Abläufen. Die Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer gehört dazu.
Laufendes Controlling und Zugriff aller Mitarbeiterinnen auf die Projekte/ Vorgänge erhöht die Transparenz.
Regelmäßige Projektbesprechungen zwischen Geschäftsführung bzw. Mitarbeiterinnen und Vorstand verhindern „Einzelgänge“.
Jahresabschlüsse und laufende Projekte sind auf der Internetseite offen zugänglich. Alle Bezieher*innen der Mitgliederzeitung werden zusätzlich gezielt informiert.
Jahresplanungen, Ausrichtung des Vereins, Schwerpunkte der Tätigkeit und Selbstverständnis des Vereins sind regelmäßig Thema in den Sitzungen der Geschäftsstelle und des Vorstandes und bei Entscheidungsbedarf bei den Delegiertenversammlungen bzw. der Mitgliederversammlung.
So sind alle Beteiligten ständig darum bemüht, den Verein für den Tier- und Naturschutz zu optimieren.
Much, der 29.08.2020
Vorstand ETN e.V.
Der Vorstand des ETN e.V. übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Präsidentin
info@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-0

Vizepräsidentin
info@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-0

Beisitzerin
info@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-0
Team ETN e.V.
Das Team des ETN e.V. übt seine Tätigkeit hauptamtlich aus.

Geschäftsführerin
s.schmitz-bretzke@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-12
Projektleitung
n.leuschner@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-18

Tierschutzlehrerin & Projektbetreuung
a.kreuzer@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-14

Mitgliederbetreuung & Office
office@etn-ev.de
Tel +49 (0)2245 6190-19
Administrative Unterstützung & Öffentlichkeitsarbeit
l.hoeller@etn-ev.de

Social Media, Newsletter, Website
l.koke@etn-ev.de
Bundesfreiwilligendienst
presse@etn-ev.de

Bundesfreiwilligendienst
presse@etn-ev.de

Tierärztin im Tierarztmobil Ruhr, Standort Bottrop
info@etn-ev.de
+49 (0)178-9759034

Assistentin im Tierarztmobil Bottrop
info@etn-ev.de
+49 (0)178-9759034
Team Hof Huppenhardt
Das Team des Hof Huppenhardt übt seine Tätigkeit hauptamtlich aus.

Hofleiterin
Tierpflegerin

Tierpflegerin

Handwerker

Tierpfleger

Aushilfe Tierpflege

Auszubildende

Auszubildende
Auszubildender
FÖJ
FÖJ
Delegierte des ETN e.V.
Die Delegierten des ETN e.V. üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Jenny Blasberg
Christina Budzynski
Elke Graul
Sabine Großefeste
Gertrud Hanis
Petra Hertlein
Renate von Heyden-Klaaßen
Andrea Küppers
Annette Reuling
Ellen Sieber
Dr. Rita Tondorf
Natascha Türk
Ein Refugium für vernachlässigte Tiere
Im Süden des Bergischen Landes, in Much, liegt Hof Huppenhardt. Eine Zufluchtsstätte für Tiere in Not – und im besten Fall der erste Schritt in ein wunderbares Leben in guten Händen.
Hof Huppenhardt ist der Tierschutzhof des ETN e. V. und gleichzeitig Sitz der Geschäftsstelle. Hier finden sich viele Tierschicksale zusammen: das Pferd, dessen Besitzer gestorben ist. Der Esel, der angebunden im Wald zurückgelassen wurde und um ein Haar verhungert wäre. Fohlen, die in letzter Sekunde vor der Schlachtung gerettet wurden. Tiere, die abgemagert, krank oder mit schweren Verletzungen zu uns kommen.
Auf dem 10 Hektar großen Anwesen finden sie ein artgerechtes Refugium. Weitläufige Weiden, zahlreiche Stallungen, Paddocks und Sandausläufe. Mit viel Liebe kümmern wir uns um die Tiere, sodass sie sich von ihrem Leid erholen und wieder Vertrauen zu Menschen fassen können. Ca. 100 Tiere beherbergt der Hof: Pferde, Ponys, Esel, Schafe, Ziegen, Schweine, Rinder, Hühner, Enten, Katzen und Pfaue.
Hof Huppenhardt als Ausflugsziel
Sie möchten unsere Bewohner persönlich kennenlernen und mehr über ihre Schicksale erfahren? Dann vereinbaren Sie gerne einen Termin zu einer Hofführung – egal ob allein, als Familie oder in einer Kleingruppe. Außerdem bieten wir mit einem edukativen Programm für Kinder Tierschutzunterricht zum Anfassen an.Vereinbaren Sie gerne telefonisch unter 02245/61900 oder per E-Mail an info@etn-ev.de einen Termin. Nachrichten über unsere Social Media Kanäle werden NICHT berücksichtigt. Besuche sind Montags bis Freitags sowie am ersten Samstag eines jeden Monats zwischen 9 und 16 Uhr möglich.
Hof Huppenhardt wird komplett durch Spenden finanziert. Neben Einzelspenden können Sie Ihren persönlichen Liebling durch eine Tierpatenschaft unterstützen. Oder eine Tierpatenschaft an einen besonderen Menschen verschenken. Schon wenige Euro im Monat helfen uns, den Tieren ein artgerechtes Leben zu ermöglichen. Und vielleicht verlieben Sie sich ja sogar in einen unserer Schützlinge und schenken ihm ein neues Zuhause?
Tiervermittlung
Viele unserer Schützlinge würden sich über ein engültiges Zuhause, in dem der Fokus ganz auf Ihnen liegt, freuen. Zahlreiche wundervolle Pferde, Ponys, Esel, Schafe, Ziegen und Hühner warten auf ihren Menschen und ein engültiges Heim, in dem sie für immer geliebt werden. Bevor Sie ein Pferd oder Pony kaufen, schauen Sie doch mal ob Sie sich nicht in eins unserer Schätze verlieben! Eine persönliche Vorstellung all unserer Vermittlungstiere finden Sie auf der Website von Hof Huppenhardt!
Schreiben Sie uns
E-Mail: info@etn-ev.de
oder rufen Sie uns an
Telefon: +49 (0)2245-6190-0
Seit Beginn des Projekts konnten wir über 700 Tieren ein neues Zuhause schenken und viele von ihnen vor dem sicheren Tod bewahren!
Geschäftszeiten ETN e.V.
Mo-Fr 9:00 – 16:00 Uhr
Tel +49 (0)2245 6910-0
Fax +49 (0)2245 6910-11
Besucherzeiten Hof Huppenhardt:
nach Terminabsprache per Telefon

Aktuelle Ausgabe 04/2023:
Tierschutz: Brandbrief der Tierheime
Natur und Artenschutz: Winterzauber im Garten: Vögel, Igel und Fledermäuse willkommen!
Hof Huppenhardt: Vom Unglück zum Neuanfang
Fassung 08/2022
In der Satzung wird einheitlich die weibliche Form verwendet, um die Lesbarkeit der Satzung zu verbessern; es sind jedoch alle Geschlechter angesprochen.
Europäischer Tier- und Naturschutz e.V.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Verein trägt den Namen:
Europäischer Tier- und Naturschutz e.V., im Rechtsverkehr auch abgekürzt ETN e.V.
(2) Der Sitz ist in Much. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
(3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck des Vereins
(1) Zweck des Vereins ist die weltweite Förderung des Tier- und Naturschutzes im Sinne des Bundestierschutz- und Naturschutzgesetzes, der Tierschutz- und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Unterstützung und Durchführung von Maßnahmen, die zum Ziel haben, Tieren vor Ort zu einem artgerechten Leben zu verhelfen und zu einem respektvollen Verhalten zwischen Menschen und Tier beizutragen;
- die Unterstützung von gem. §§ 51, 52 AO als gemeinnützig anerkannten Tierheimen oder tierheimähnlicher Einrichtungen in Deutschland, Europa und weltweit, mit dem Ziel, deren Auf-/Ausbau in Zusammenarbeit mit den örtlichen Verwaltungen als Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern;
- Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über artgerechten Tier- und Naturschutz, um die Menschen für die Belange des Tier- als auch des Naturschutzes zu sensibilisieren.
(3) Der Verein kann auch anderen, steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen finanzielle und sachliche Mittel zur Verfügung stellen (§ 58 Abs. 2 AO), wenn diese juristischen Personen mit diesen Mitteln Maßnahmen des Vereins gemäß Abs. 2 fördern.
§ 3 Gemeinnützigkeit
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Vorstandsmitglieder und Delegierte und für Tätigkeiten des Vereins beauftragte Mitglieder erhalten jedoch Ersatz ihrer Auslagen für die Wahrnehmung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben. Dies kann in Form der Ehrenamtspauschale i. S. d. § 3 Nr. 26a EStG erfolgen. Mitglieder dürfen im Rahmen der Zweckerfüllung durch den Verein Mittel nach § 2 der Satzung erhalten; sie handeln in diesem Fall als Hilfsperson i. S. d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO.
(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden wie auch eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts.
(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Die Mitgliedschaft von Vereinen setzt voraus, dass deren Vereinszweck und Tätigkeit den ETN- Richtlinien im Bereich des Tierschutzes und Naturschutzes entsprechen und die mit keiner Organisation kooperieren, deren Tätigkeiten den Zielen des ETN e.V. zuwiderlaufen.
Die Ablehnung eines Aufnahmeantrags erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Gegen den Beschluss kann mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe von Gründen beim Vorstand Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem dritten auf die Absendung der schriftlichen Mitteilung folgenden Tag. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Delegiertenversammlung. Im Falle der Fristversäumung kann die Nicht-Aufnahme als Mitglied nicht mehr angegriffen werden.
(3) Die Mitgliedschaft ist jederzeit zu Monatsende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist gegenüber dem Vorstand zu erklären.
(4) Die Mitgliedschaft endet:
(a) mit dem Tod einer natürlichen Person, durch Auflösung, oder Rechtsverlust einer juristischen Person,
(b) durch Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied,
(c) durch Ausschluss aus dem Verein,
(d) bei Streichung von der Mitgliederliste
Ein Mitglied kann von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags trotz zweimaliger Mahnung länger als drei Monate nach Absendung des zweiten Mahnschreibens im Rückstand ist. In der Mahnung ist auf die Streichung hinzuweisen. Eine Streichung kann auch vorgenommen werden, wenn das Mitglied unbekannt verzogen ist.
(5) Der Ausschluss kann aus folgenden Gründen erfolgen:
Das Mitglied hat gegen die Interessen des Vereins verstoßen oder in anderer Weise den Vereinsfrieden gefährdet oder gestört.
Als Verstoß gegen die Vereinsinteressen gilt insbesondere die vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung der ETN – Richtlinien im Tier- und Naturschutz sowie die Zusammenarbeit mit bzw. Zugehörigkeit zu Organisationen, deren Unvereinbarkeit mit den Zielen des ETN e.V. durch den Vorstand festgestellt wurde.
(6) Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, der den Betroffenen schriftlich mitgeteilt wird. Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich unter Angabe von Gründen beim Vorstand Beschwerde einlegen. Die Frist beginnt mit dem dritten auf die Absendung der schriftlichen Mitteilung folgenden Tag. Über die Beschwerde entscheidet die nächste Delegiertenversammlung. Während des Ausschlussverfahrens ruhen Mitgliedschaftsrechte und Ämter. Im Falle der Fristversäumung kann der Ausschluss nicht mehr angegriffen werden.
(7) Die Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
§ 5 Beiträge
(1) Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
(2) Höhe und Fälligkeit der Beiträge werden von der Delegiertenversammlung in einer Finanzordnung festgelegt.
§ 6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
(1) die Mitgliederversammlung;
(2) die Delegiertenversammlung;
(3) der Vorstand.
§ 7 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung wird mindestens alle zwei Jahre durch den Vorstand durch Ladung in der Vereinszeitschrift oder schriftlich bzw. in Textform unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von sechs Wochen einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung der Einladung folgenden Tag. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Anträge zur Tagesordnung können durch Mitglieder bis zu vier Wochen vor der Mitgliederversammlung gestellt werden. Verspätet eingehende Anträge werden nur behandelt, wenn deren Dringlichkeit durch die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt wird.
(2) In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme, wenn es seinen mitgliedschaftlichen Verpflichtungen, insbesondere der Beitragszahlung nachgekommen ist. In der Mitgliederversammlung werden Vereine oder jede sonstige juristische Person durch ein Mitglied ihres vertretungsberechtigten Organs vertreten. Die Vertretung durch eine Person, die selbst aus dem ETN e.V. ausgeschlossen wurde, ist unzulässig. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
(3) Die Mitgliederversammlung wird grundsätzlich von der Präsidentin geleitet. Auf Vorschlag des Vorstandes kann -auch zeitweise- eine gesonderte Versammlungsleitung bestellt werden. Bei Wahlen muss die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden, welcher durch die Mitgliederversammlung bestellt wird. Die Protokollführerin wird von der Versammlungsleiterin bestimmt; hier kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden. Das Protokoll ist von der Protokollführerin und von der Versammlungsleiterin zu unterzeichnen; hat im Verlauf der Versammlung die Versammlungsleitung gewechselt, ist das Protokoll von allen Versammlungsleiterinnen zu unterzeichnen. Das Protokoll zur Mitgliederversammlung kann in der Geschäftsstelle von jedem Vereinsmitglied nach vier Wochen zur Einsicht digital angefordert werden. Einwände gegen das Protokoll oder die gefassten Beschlüsse können innerhalb von acht Wochen nach der Mitgliederversammlung an den Vorstand gerichtet werden.
(4) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind jedoch stets Beraterinnen des Vereins wie die Steuerberaterin, Wirtschaftsprüferin und Rechtsanwältin. Über die Zulassung von weiteren Gästen beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
§ 8 Wahl der Delegierten
(1) Die Mitgliederversammlung wählt die Delegierten für eine Amtszeit von drei Jahren grundsätzlich aus ihrer Mitte. Sie bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt.
(2) Als Delegierte wählbar sind nur Mitglieder, die sich durch Engagement im ETN e.V. ausgezeichnet haben und über Erfahrungen im Tier- und Naturschutz im Sinne des Vereinszwecks verfügen. Die Gründe für die Kandidatur müssen der Mitgliederversammlung persönlich vorgetragen werden. Bei der Wahl nicht anwesender Kandidatinnen haben diese die Gründe für die Kandidatur vorher gegenüber dem ETN e.V. schriftlich niederzulegen und eigenhändig zu unterzeichnen; diese Gründe sind in der Mitgliederversammlung – ggf. zusammengefasst – wiederzugeben. Nicht anwesende Kandidatinnen für das Amt der Delegierten müssen die Annahme ihrer Wahl vorher schriftlich erklären.
(3) Zur Vorbereitung der Wahl der Delegierten hat der Vorstand mit der Einladung zur Mitgliederversammlung gemäß § 7 Abs. 1 die Mitglieder aufzufordern, Vorschläge für die Wahl der Delegierten schriftlich beim Vorstand einzubringen. Die Vorschläge sind nur zu berücksichtigen, wenn sie zugleich auch die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Kandidatur gemäß vorstehendem Abs. (2) Satz 1 nachvollziehbar darlegen. Die Wahlvorschläge sind bis zu vier Wochen vor der Mitgliederversammlung bei dem Vorstand einzureichen.
(4) Die Zahl der zu wählenden Delegierten richtet sich nach der Zahl der Mitglieder. Für jeweils angefangene 2.000 Mitglieder ist mindestens eine Delegierte zu wählen. Maßgeblich ist hierbei der Mitgliederstand zum 1. Januar eines jeden Wahljahres.
(5) Die Mitgliederversammlung beschließt über die Art der Wahl der Delegierten. Blockwahl ist zulässig. Jedes Mitglied hat dabei so viele Stimmen, wie Delegierte zu wählen sind, wobei jeweils nur eine Stimme je Kandidatin abgegeben werden kann. Es sind diejenigen Kandidatinnen gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.
(6) Scheidet eine Delegierte vorzeitig aus, so können die Delegierten für die Zeit bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine Nachfolgerin wählen.
§ 9 Delegiertenversammlung
(1) Die ordentliche Delegiertenversammlung ist einmal jährlich vom Vorstand einzuberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung oder in Textform mit einer Ladungsfrist von drei Wochen unter Mitteilung der Tagesordnung. Rein zum Zwecke der Information der übrigen Mitglieder sind Zeitpunkt und Ort der Versammlung in der auf die Ladung folgende Ausgabe der Vereinszeitschrift bekannt zu geben. Mitglieder haben das Recht, als Gäste an der ordentlichen Delegiertenversammlung teilzunehmen, haben jedoch kein Stimmrecht. Interesse an der Teilnahme ist vorab grundlegend an den Vorstand zu richten.
(2) Eine außerordentliche Delegiertenversammlung ist vom Vorstand unverzüglich einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Zehntel aller Mitglieder oder einem Drittel aller Delegierten schriftlich unter Angabe der Gründe vom Vorstand verlangt wird. Die Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch schriftliche Einladung oder in Textform mit einer Ladungsfrist von drei Wochen.
(3) Die Einladung zu den Delegiertenversammlungen gilt dem Delegierten als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Delegierten dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse oder Telefaxnummer gerichtet ist.
(4) Jede Delegierte hat das Recht, Anträge, Anfragen, Vorschläge oder Beschwerden bis eine Woche vor der Delegiertenversammlung beim Vorstand einzureichen. Verspätet eingehende Anträge werden nur behandelt, wenn deren Dringlichkeit durch die Delegiertenversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen festgestellt wird. Jede Delegierte hat das Recht, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von zwei Wochen in den Geschäftsräumen des Vereins die Buchhaltung des Vereins einzusehen.
§ 10 Beschlussfähigkeit und Zuständigkeit der Delegiertenversammlung
(1) Die Delegiertenversammlung ist mit den erschienenen Delegierten beschlussfähig. Jede Delegierte hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragung ist nicht zulässig.
(2) In der ordentlichen Delegiertenversammlung berichtet der Vorstand über die Tätigkeit des Vereins im Geschäftsjahr. Der Vorstand kann für den zu erstattenden Bericht Beraterinnen hinzuziehen.
(3) Die Delegiertenversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
a) Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands einschließlich Rechenschaftsbericht über die Einnahmen und die Ausgaben des Vereins sowie die wirtschaftliche Lage;
b) Entlastung des Vorstands;
c) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr;
d) Festsetzung der Höhe und der Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages in einer Finanzordnung;
e) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands;
f) Beschlussfassung über Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins;
g) Abschluss und Beendigung von Dienst- bzw. Geschäftsführerverträgen mit Vorstandsmitgliedern;
(h) Entscheidungen über eingelegte Beschwerde gegen Nicht-Aufnahme als Mitglied und Vereinsausschluss von Mitgliedern
(4) Die Delegiertenversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn in dieser Satzung ist etwas Anderes geregelt. Die Delegiertenversammlung beschließt über die Art der Abstimmung. Die außerordentliche Delegiertenversammlung kann ihre Beschlüsse auch schriftlich im Umlaufverfahren, per Telefax, in Textform oder telefonisch fassen, wenn die Mehrheit der Delegierten das Einverständnis erklärt. Diese Beschlüsse müssen schriftlich bestätigt werden.
(5) Die Delegiertenversammlung wird von der Präsidentin geleitet. Auf Vorschlag des Vorstandes kann auch zeitweise eine gesonderte Versammlungsleitung bestellt werden. Bei Wahlen muss die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden, welcher durch die Delegiertenversammlung bestellt wird. Der Wahlausschuss besteht aus einer Vorsitzenden und einer Stellvertreterin.
(6) Die Delegiertenversammlung ist nicht öffentlich; über Ausnahmen entscheidet die Delegiertenversammlung mit einfacher Mehrheit. Ein Anwesenheits- und Rederecht haben die Beraterinnen des Vereins und Mitglieder, die sich nach § 9 (1)angemeldet haben.
(7) Über die Beschlüsse der Delegiertenversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Protokollführerin wird von der Versammlungsleiterin bestimmt; hier kann auch ein Nichtmitglied bestimmt werden. Das Protokoll ist von der Protokollführerin und von der Versammlungsleiterin zu unterzeichnen; hat im Verlauf der Versammlung die Versammlungsleitung gewechselt, ist das Protokoll von allen Versammlungsleiterinnen zu unterzeichnen. Das Protokoll ist den Delegierten innerhalb einer Frist von acht Wochen nach der Delegiertenversammlung zur Kenntnis zu geben. Mitglieder, die nach § 9(1) an den Delegiertenversammlungen teilgenommen haben, können das Protokoll ebenfalls in dieser Frist anfordern. Einwände gegen das Protokoll oder die gefassten Beschlüsse können nur innerhalb von vier Wochen nach der Bekanntgabe an den Vorstand gerichtet werden. Nach Ablauf dieser Frist können die Beschlüsse nicht mehr angegriffen werden und das Protokoll gilt als genehmigt.
§ 11 Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus der Präsidentin, der Vizepräsidentin und bis zu drei Beisitzerinnen. Über die Zahl der zu bestellenden Beisitzerinnen entscheidet die Delegiertenversammlung.
(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei die Präsidentin oder die Vizepräsidentin stets mitwirken muss.
(3) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben, soweit sie nicht durch die Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
(a) Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und der Delegiertenversammlung;
(b) Einberufung und Vorbereitung der Mitglieder- und der Delegiertenversammlung;
(c) Aufstellung des Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr, Buchführung, Erstellung des Jahresberichtes;
(d) Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern;
(e) Abschluss und Beendigung von Arbeitsverträgen, so dies nicht der Delegiertenversammlung vorbehalten ist;
(f) Vornahme von Satzungsänderungen redaktioneller Art sowie solcher, die aufgrund von Vorgaben von Gerichten oder Behörden erforderlich werden.
(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder, darunter die Präsidentin oder die Vizepräsidentin, anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Präsidentin.
(5) Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Ein nachgewiesener, angemessener Aufwand der Vorstandsmitglieder für den Verein ist zu entschädigen. Werden Vorstandsmitglieder darüber hinaus als hauptamtliche Geschäftsführerinnen tätig, haben sie einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Der Vorstand kann für Geschäfte der laufenden Verwaltung eine Geschäftsführerin beauftragen.
Nicht dem Vorstand angehörende Geschäftsführerinnen können den Verein nur aufgrund einer durch den Vorstand erteilten rechtsgeschäftlichen Vollmacht vertreten.
(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Vorstandssitzungen, die von der Präsidentin, bei deren Verhinderung von der Vizepräsidentin schriftlich, in Textform, fernmündlich oder mittels elektronischer Medien unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von einer Woche einzuhalten, falls nicht alle Vorstandsmitglieder auf die Einhaltung dieser Frist schriftlich verzichten.
Vorstandssitzungen sind mindestens einmal pro Quartal abzuhalten. Über die Beschlüsse der Vorstandssitzung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von der Versammlungsleiterin und der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.
(7) Ein Vorstandsbeschluss kann auch schriftlich im Umlaufverfahren, per Telefax, in Textform oder telefonisch gefasst werden, wenn keine der Vorstandsmitglieder dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.
(8) Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.
§ 12 Wahl und Amtsdauer des Vorstands
(1) Der Vorstand wird von der Delegiertenversammlung entweder aus ihrer Mitte, oder auf Grund besonderer Befähigungen des zu wählenden Vorstandsmitglieds auf die Dauer von fünf Jahren vom Tage der Wahl an gerechnet, gewählt. Verliert ein Vorstandsmitglied während der Amtsdauer den Delegiertenstatus, bleibt das Vorstandsamt für die gewählte Amtsdauer bestehen. Eine Abwahl ist nur aus wichtigem Grund möglich. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Wiederwahl ist beliebig möglich.
(2) Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Scheidet ein Mitglied während seiner Amtsperiode aus, so können die verbleibenden Vorstandsmitglieder für die restliche Amtszeit ein Ersatzmitglied bestellen. Dies gilt nicht, wenn die Präsidentin ausscheidet. In diesem Fall ist für die restliche Amtszeit eine Neuwahl durch die Delegiertenversammlung erforderlich.
§ 13 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
(1) Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen.
(2) Beschlüsse über die Auflösung des Vereins bedürfen einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen der Delegierten.
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder Stiftung, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Tier- und Naturschutzes oder des Umweltschutzes zu verwenden hat. Über die zu begünstigende Körperschaft oder Stiftung entscheidet die Delegiertenversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
(4) Im Falle der Auflösung des Vereins soll die Liquidation durch den Vorstand erfolgen.
§ 14 Inkrafttreten
Vorstehende Satzung wurde am 28.08.2022 beschlossen und löst die beim Amtsgericht Siegburg – Registergericht – Vereinsregister 2454 hinterlegte Fassung vom 17.03.2019 ab.
Für unser Tierarztmobile suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Tiermedizinische(n) Fachangestellte(n) (w/m/d)
in Voll- oder Teilzeit
Standorte: Bonn, Bottrop, Essen
Über unsere Internetseite erhalten Sie weitere Informationen über die vielfältigen Projekte des ETN e.V. und insbesondere das Projekt „Tierarztmobil für bedürftige Seniorinnen und Senioren“
Ihre Aufgaben:
- Kompetentes und zuverlässiges Assistieren in der Sprechstunde und bei kleinen OPs
- Aufbereiten von Proben und Abstrichen
- Führen von Patientenakten in einer Praxissoftware, Terminabsprachen, administrative Vor- und Nachbereitung
Wir erwarten:
- Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum tiermedizinische(n) Fachangestellte(n), wenn möglich mit Berufserfahrung
- Eigenverantwortliches Arbeiten
- Eine wertschätzende Kommunikation mit den Seniorinnen und Senioren
- Ein einfühlsamer Umgang mit den Haustieren
Wir bieten:
- Ein interessantes und vielfältiges Aufgabengebiet
- Festanstellung mit fairer Bezahlung
- Ein motiviertes Team und die Möglichkeit zum Austausch
- Planbare Arbeitszeiten und Freizeitausgleich
Sie wollen sich im Tierschutz engagieren und langfristig bei dem Schutz der Tiere helfen? Dann sind bei uns genau richtig!
Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. – kurz gesagt: EINSATZ FÜR TIERE IN NOT
Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung an:
Europäischer Tier - und Naturschutz e.V.
Tiana Semnet (Geschäftsführung)
Todtenmann 8
53804 Much
t.semnet@etn-ev.de
Für unser Tierarztmobil in Essen suchen wir außerdem
Tierarzt/Tierärztin (w/m/d)
mit Sozialkompetenz (ab sofort)
Möchten Sie als angestellter Tierarzt/Tierärztin oder Tierarzthelfer/in nicht nur Tieren, sondern auch Menschen helfen? Sich im Tierschutz und gleichzeitig sozial engagieren?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Für unsere mobile Tierarztpraxis in Essen suchen wir ab sofort einen Tierarzt/eine Tierärztin, der/die das Projekt betreut. In dem Tierarztmobil werden Haustiere bedürftiger Senioren/innen behandelt.
Auch ein/e Tierarzthelfer/in (TFA) wird gesucht - dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass Sie in diesem Beruf ausgebildet sind.
Wir bieten Ihnen eine spannende Beschäftigung mit gutem Gehalt, bei der Sie nicht nur Tieren helfen, sondern auch Bedürftige unterstützen.
Wir suchen eine engagierte und eigenverantwortliche Person, die Freude am Umgang mit Menschen und deren Tieren hat und eine hohe Sozialkompetenz aufweist.
Interessiert? Dann bewerben Sie sich jetzt:
Europäischer Tier - und Naturschutz e.V.
Tiana Semnet (Geschäftsführung)
Todtenmann 8
53804 Much
t.semnet@etn-ev.de
Zur Verstärkung unserer Öffentlichkeitsarbeit suchen wir eine*n
Bundesfreiwillige*n (ab sofort)
Der ETN e.V. sucht Bundesfreiwillige zur Unterstützung rund um den Einsatz für Tier- und Naturschutz.
Deine Aufgaben umfassen in den ersten Wochen viele verschiedene Bereiche, damit wir gemeinsam herausfinden können, was dir am besten gefällt und wo deine Stärken liegen. So z.B. die Unterstützung bei der Betreuung der Homepage und Social-Media-Kanälen, Mitarbeit an Infoständen und Aktionen, Planung von Veranstaltungen auf dem Tierschutzhof Huppenhardt, Tierpflege und andere Hofarbeiten, Unterstützung unserer Tierschutzlehrerin und das Schreiben von Texten.
Du hast dann die Möglichkeit, dich auf einen oder mehrere Bereiche festzulegen oder weiterhin sehr abwechslungsreich in allen Bereichen tätig zu sein.
Wir erwarten:
- Begeisterung für Tier- und Naturschutz
- Freude am Umgang mit Kindern
- Organisationstalent und Zuverlässigkeit
- Gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Wir bieten:
- Spannende Tätigkeitsfelder
- ein tolles Team
- Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung
- eigenständiges Arbeiten
- das Verwirklichen von eigenen Ideen
- einen traumhaften Arbeitsplatz auf unserem Tierschutzhof
- den Höchstsatz an Taschengeld.
Dauer: 12-18 Monate
Einsatzort: Europäischer Tier- und Naturschutz e.V., Tierschutzhof Huppenhardt, Todtenmann 8, 53804 Much
Bei Interesse schicke uns bitte deine aussagekräftige Bewerbung per Mail an: a.kreuzer@etn-ev.de
Unsere Kontaktdaten:
Europäischer Tier - und Naturschutz e.V.
Todtenmann 8
53804 Much
info@etn-ev.de
02245-6190-0
www.etn-ev.de
Außerdem suchen wir
Helfende bei der Kastrationsaktion Rhein-Sieg
Der einzige Weg, Streunern nachhaltig zu helfen und die Situation rund um verwilderte Hauskatzen zu verbessern, sind Kastrationen. Deshalb fängt der ETN im Rahmen der „Kastrationsaktion Rhein-Sieg“ regelmäßig Streuner ein, kastriert, kennzeichnet und behandelt sie ggfls. und entlässt sie anschließend wieder dort, wo sie gefunden wurden.
Damit dieses Projekt erfolgreich ist und langfristig Wirkung zeigt, brauchen wir Ihre Hilfe:
- Melden Sie uns streunende Katzen in ihrer Umgebung, damit wir sie abholen, kastrieren, kennzeichnen und versorgen können: 02245/61900
- Helfen Sie uns (wenn möglich) beim Einfangen der Tiere.
- Erzählen Sie Bekannten und Freunden von unserer Aktion, damit wir so vielen Tieren wie möglich helfen können.
Wir bedanken uns herzlich für jede Unterstützung, denn jede kastrierte Streunerkatze hilft, die Situation rund um Streuner zu verbessern.
Projektbeschreibung:
Unser Katzenkastrationsprojekt Rhein-Sieg hat das Ziel, die Situation zum Thema Streunerkatzen zu verbessern. Der nachhaltig hilfreichste Weg, die Zahl der verwilderten Hauskatzen zu senken, sind Kastrationen. Jeder Halter, dessen Katze Freigänger ist, sollte sein Haustier kastrieren lassen, um unerwünschten Nachwuchs zu verhindern. Aber was ist mit den Katzen, die kein Zuhause haben und herrenlos auf der Straße leben? Für sie fühlt sich niemand verantwortlich und so können sie sich ungehindert vermehren und vergrößern somit das Problem.
Um dagegen zu wirken, fangen wir verwilderte Hauskatzen oder Streuner mithilfe von Lebendfallen ein, kastrieren, kennzeichnen und versorgen sie und setzen sie anschließend wieder an ihrem Fundort aus. Auch Jungtiere fangen wir ein und versuchen sie, wenn es möglich ist, zu vermitteln.
Damit wir uns um kranke oder verletzte Tiere kümmern können, haben wir auf Hof Huppenhardt ein Katzenhaus errichtet, indem die Tiere solange bleiben können, bis sie gesund, vermittelt oder wieder bereit für die Außenwelt sind.
Durch dieses Projekt konnten wir von Juni bis Dezember 2020 insgesamt 46 Kätzchen erfolgreich an neue Besitzer vermitteln und sie vor einem Leben auf der Straße bewahren. Weitere 39 Streunerkatzen wurden kastriert.
Doch auch wenn wir bereits wichtige Schritte in die richtige Richtung machen, ist noch lange kein Ende in Sicht. Um eine möglichst große Verbesserung der Streunerkatzensituation zu erzielen, brauchen wir Ihre Hilfe:
- Melden Sie uns streunende Katzen in ihrer Umgebung, damit wir sie abholen, kastrieren, kennzeichnen und versorgen können: 02245/61900
- Helfen Sie uns (wenn möglich) beim Einfangen der Tiere.
- Erzählen Sie Bekannten und Freunden von unserer Aktion, damit wir so vielen Tieren wie möglich helfen können.
- Spenden Sie an unser Katzenprojekt: https://etn-ev.de/unterstuetzen/
Jede Form von Unterstützung hilft uns, immer mehr Straßenkatzen ein besseres Leben zu schenken.
Praktikum
Tierpfleger*in ist für viele junge Menschen ein Traumjob. Vor der Entscheidung für diesen Beruf sollte aber jede*r einmal in den Arbeitsalltag hinein schnuppern. Schließlich ist es kein Job wie jeder andere. Tierpfleger sein heißt auch, Verantwortung für Lebewesen zu übernehmen, bei jedem Wetter draußen zu sein und manchmal zu ungewöhnlichen Zeiten zu arbeiten.
Ein Praktikum beim ETN bietet die Gelegenheit, den Arbeitsalltag kennenzulernen und erste Erfahrungen in der Tierpflege zu sammeln. Praktika auf unserem Tierschutzhof sind das ganze Jahr über möglich.
Auf unserem Hof Huppenhardt finden alte, kranke und misshandelte Großtiere wie Pferde, Schafe, Kühe und Schweine ein Zuhause.
Bei Interesse freuen wir uns über eine vollständige Bewerbung mit Lebenslauf, kurzem Anschreiben und Angabe des Wunschzeitraums an: info@etn-ev.de
Freizeitangebote mit exotischen Tierarten sind als Angebote für Touristen insbesondere bei Fernreisen sehr beliebt. Durch ihre Kooperation möchten ETN und ID Reisewelt über das Elend hinter solchen Urlaubsangeboten aufklären, denn aufgeklärte Urlauber können sich bewusst entscheiden, Freizeitangebote mit exotischen Tieren zu meiden und so Tierleid nicht zu fördern.