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Tierschutzfonds


Mit unserem Tierschutzfonds unterstützen wir Tierheime und Tierschutzvereine in Notlagen. Beantragt werden können beispielsweise Gelder für Futter, Baumaßnahmen, Tierarztrechnungen und Ähnliches. Für Kastrationsaktionen gibt es den gesonderten Kastrationsfonds.


Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich bei dem Antragssteller um einen eingetragenen und möglichst gemeinnützigen Verein handelt. Privatpersonen dürfen wir nicht unterstützen. Der Verein muss einen Förderantrag beim ETN stellen, in dem das Projekt/die Situation genau beschrieben und auch eine Kostenschätzung abgegeben wird.

Seit es den Fonds gibt nahmen viele kleine Vereine die Möglichkeit finanzieller Hilfe wahr und stellten einen Förderantrag bei uns. Sowohl Vereine aus Deutschland als auch aus dem Ausland meldeten sich bei uns und erhielten Hilfe.

Ob bei einem älteren Mann auf Sizilien, der sich um Straßenkatzen kümmert, bei einem Hotelkatzen-Projekt auf Mallorca oder bei einer Tierschützerin in Neapel, die Hunde von einem verstorbenen Nachbarn aufnahm – bei all diesen Notfällen wurden die Mittel aus unserem Fonds genutzt, um die akute Not zu lindern und schnell die bestmögliche Versorgung der Tiere zu gewährleisten.

Auch dringend benötigte Baumaßnahmen finanzieren wir aus dem Tierschutzfonds, so dass wir in der Vergangenheit bereits Unterstützung beim Bau von Hundehütten, Freilaufgehegen und bei Reparaturen in Tierheimen leisten konnten.

Durch unsere Tierschutzfonds können wir schnell und gezielt dort helfen, wo die Not am größten ist.

Bitte senden Sie ihren ausgefüllten Förderantrag sowie einen aktuellen Freistellungsbescheid und einen Geschäftsbericht aus dem vergangenen Jahr an foerderantrag@etn-ev.de.