Achtung, Brutzeit!
Seit dem 01. März ist offiziell Brut-und Setzzeit. Diese Schutzzeit geht bis zum 30. September. In dieser Zeit muss man mit jungen Wildtieren und Wildvögeln, die vom Gesetz her besonders geschützt sind, rechnen. Das beinhaltet auch für uns Menschen besonders viel Achtsamkeit für die heimische Natur.
Was muss zum Beispiel beachtet werden?
Es ist etwa verboten, Hecken stark zurückzuschneiden. Außerdem sollte es vermieden werden Bäume zu fällen, da sich dort Nester und Bruthöhlen befinden können. Oft kann man diese noch nicht einmal im Geäst sehen. Nur leichte Formschnitte sind erlaubt. Sollte dabei versehentlich ein Nest mit Vogeljungen freigelegt werden, hilft es, einen Teil des Schnittgutes als Schutz um das Nest herum zurück ins Geäst zu stecken. Besonders beliebt bei Vögeln sind dichte dornige Hecken wie die von Brombeeren. Darin brüten gerne Rotkehlchen, Zaunkönige und Heckenbraunellen, auch der Igel hat dort sein Versteck. Daher mit der Rodung solcher Hecken bis zum Herbst warten, da viele unserer Wildvögel Mehrfachbrüter sind und bis Anfang September Junge im Nest haben können. Der Einsatz von Mährobotern, Fadenmähern und Freischneidern muss wohl bedacht werden. Generell gilt: bevor man schweres Gerät einsetzt, zunächst nach Tieren absuchen. Viele Jungvögel, aber auch Igel haben keinen Fluchtreflex und werden von den Geräten grausam verstümmelt oder getötet. Besonders Mähroboter sollen nur tagsüber und unter Aufsicht betrieben werden!
Umfassenden Schutz genießen sogenannte Gebäudebrüter.
Gebäudebrüter sind z.B. Schwalben, aber auch Mauersegler und Hausspatzen. Streng geschützte Fledermäuse befinden sich auch oft auf Dachböden und haben dort ihre Wochenstuben. Alle diese Tierarten sind in ihren Beständen sehr stark rückläufig. Das bedeutet, dass Nistplätze dieser Vögel nicht entfernt werden dürfen. Unter die Nester von Schwalben kann man zwar Kotbrettchen montieren, um zumindest die Wand sauberzuhalten; bei Renovierungsarbeiten am Dach und an der Fassade muss der strenge Schutz der Vögel jedoch bedacht werden und die Brutplätze anschließend wieder zugänglich gemacht oder mittels Brutkästen wieder hergestellt werden. Leider wissen das viele der ausführenden Handwerksfirmen und auch Gebäudebesitzer nicht oder es wird schlicht ignoriert. Das kann nicht nur die Tiere gefährden, sondern vor allem auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Gibt es etwas außerhalb der eigenen vier Wände zu beachten?
Eine weitere Gedankenlosigkeit ist es, nichtangeleinte Hunde an Gewässerufern, an Waldrändern sowie in Wiesen herumstromern zu lassen. Die Hunde beunruhigen die abgelegten jungen Wildtiere, die oft nicht fliehen können. Junge Wasservögel verklammen und versterben häufig, wenn sie immer wieder durch freilaufende Hunde ins Wasser gescheucht oder von den Altvögeln getrennt werden. Nicht selten werden Wasservögel (und Wildtiere) auch von Hunden mit Jagdtrieb gebissen und anschließend vom Hundebesitzer achtlos liegengelassen. Das wird als Wilderei angesehen – auch in städtischen Gebieten - und wird geahndet.
Aber was tun, wenn man nun einen Jungvogel gefunden hat?
Ist der Vogel nackt oder nur unzureichend befiedert, also aus dem Nest gefallen, ist das ein Notfall. Wenn man das Vögelchen nicht wieder ins Nest zurücksetzen kann, muss es unbedingt auf eine Wärmflasche oder ähnliches gesetzt werden. Bitte nicht in die Sonne zum Aufwärmen legen, der Vogel kann sich zu sehr erhitzen und zudem einen üblen Sonnenbrand bekommen, da ihn kein Federkleid schützt. Genauso ein Notfall ist ein Wildvogel, der von der Katze angebracht wird. Vom Laien und auch von wildvogelunkundigen Tierärzten nicht feststellbar, haben diese Vögel sehr oft Bisswunden, verdeckt durch das dichte Gefieder. Diese führen auf jeden Fall zu einer Blutvergiftung und zu Organversagen aufgrund der Bakterien im Katzenspeichel, wenn der Vogel nicht fachgerecht mit Antibiotika behandelt wird.
Junge, befiederte Vögel, auch wenn sie noch nicht richtig fliegen können, haben das Nest freiwillig verlassen und werden von den Altvögeln am Boden versorgt. Das gilt besonders für Drosseln, Wildtauben, Rotkehlchen und Rabenvögeln, aber auch für viele andere. Beobachten Sie das, falls Sie sich unsicher sind. Erkennen können Sie flügge Jungvögel daran, dass der Körper mit Federn bedeckt ist und die Vögel gut laufen können. Schwanz- und Flügelfedern sind noch kurz, die Vögelchen ähneln oft einem runden Ball. Bitte lassen Sie diese Jungtiere sitzen. Sollten Sie einen Vogel in Not finden: füttern Sie Ihrem Vogel nichts und geben Sie kein Wasser, junge Vögel sind sehr empfindlich und können an einem Tropfen Wasser in der Luftröhre und wegen einem Krumen Brot, einem Stück Käse, irgendwelchen Körnern, Haferflocken oder gar Hackfleisch versterben. Selbst getrocknete Insekten sind schlecht verdaulich.
Weiterführende Infos unter: www.wildvogelhilfe.org sowie bei allen gelisteten Auffangstationen.
Wildvogelhilfe Rheinland, Tel: 02243 8473555